Schleumer Immobilienverwaltung GmbH
Sondereigentumsverwaltung

Sondereigentumsverwaltung in Köln.
Eine Wohnung. Zwei Verwaltungen.

Die WEG-Verwaltung verantwortet das gemeinschaftliche Eigentum — etwa Dach, Fassade, Treppenhaus und Heizungsanlage. Für Ihre Wohnung und Ihr Mietverhältnis ist sie nicht zuständig: Mietvertrag, Abrechnung gegenüber Ihrem Mieter und Vorgänge innerhalb Ihrer Einheit liegen bei Ihnen.

Genau diese Aufgaben übernehmen wir in der Sondereigentumsverwaltung.

Wir verwalten Ihre Einheit unabhängig davon, wer die Gemeinschaft verwaltet — auch wenn die WEG-Verwaltung bei einem anderen Unternehmen liegt.

01 — Zuständigkeiten

Wer wofür
zuständig ist.

„Wir haben doch eine Hausverwaltung“ — das stimmt. Sie arbeitet jedoch für die Eigentümergemeinschaft und verwaltet deren gemeinschaftliches Eigentum.

Ihre Aufgaben reichen nicht in Ihr individuelles Mietverhältnis hinein. Mietvertrag, Abrechnung mit Ihrem Mieter und Vorgänge innerhalb Ihrer Wohnung werden getrennt geführt.

Die WEG-Verwaltung

Gemeinschaftseigentum

Zuständig für alles, was allen gehört — beauftragt und bezahlt von der Gemeinschaft.

  • Dach, Fassade, tragende Wände, Treppenhaus
  • Heizungsanlage, Leitungen, Aufzug
  • Fenster einschließlich Rahmen und Verglasung
  • Erhaltung des Gemeinschaftseigentums
  • Eigentümerversammlung, Beschlüsse, Hausgeldabrechnung
  • Erhaltungsrücklage der Gemeinschaft
Wir als Sondereigentumsverwaltung

Ihre Einheit

Zuständig für alles, was Ihnen allein gehört — und für Ihr Mietverhältnis.

  • Mietvertrag, Übergabe, Abnahme, Kaution
  • Mieteingang, Mahnwesen, Mieterhöhungen
  • Betriebskostenabrechnung gegenüber Ihren Mietern
  • Innenausbau: Bodenbeläge, Tapeten, Sanitär, Therme
  • Terrasse, Gartenfläche und Stellplatz, soweit sie zu Ihrer Einheit gehören
  • Ihre Abrechnung als Eigentümer, auf Wunsch mit eigener Rücklage
02 — Leistungskatalog

Was wir übernehmen.

Der vollständige Umfang. Was Ihre Einheit konkret braucht, halten wir im Vertrag fest — Umfang und Wertgrenzen legen Sie fest.

Zum Aufklappen anklicken.

01 Mietverhältnis 7 Leistungen
  • Mietverträge abschließen und kündigen.
  • Übernahme und Abnahme der Mieteinheit mit Protokoll, Fotos und Zählerständen.
  • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
  • Mieteingang überwachen, laufendes Mahnwesen außergerichtlich und gerichtlich.
  • Mietkaution insolvenzfest anlegen und verwalten.
  • Mieterhöhungen prüfen und geltend machen, soweit sie sich aus dem Mietvertrag ergeben oder gesetzlich möglich sind.
  • Kompletter Schriftverkehr mit Ihren Mietern — mündlich wie schriftlich.
02 Abrechnung und Zahlungsverkehr 7 Leistungen
  • Betriebskostenabrechnung gegenüber Ihren Mietern über sämtliche Kostenarten.
  • Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung ermitteln und mit dem Wärmedienst abstimmen.
  • Bewirtschaftungskosten und Annuitäten pünktlich zahlen — nach vorheriger Prüfung. Dazu gehört auch das Hausgeld an die Gemeinschaft.
  • Zahlungsvorgänge erfassen und laufend dokumentieren.
  • Kontoführung durch ein vom Verwalter geführtes Treuhandkonto — streng getrennt von unserem eigenen Vermögen.
  • Abrechnung an Sie: jährlich als Einnahmen-Überschuss-Rechnung — alle Einnahmen und Ausgaben Ihrer Einheit transparent gegenübergestellt.
  • Eigene Rücklage für Ihre Einheit auf Wunsch ansammeln und verzinslich anlegen — unabhängig von der Erhaltungsrücklage der Gemeinschaft.
03 Technische Betreuung 4 Leistungen
  • Zustand laufend überwachen — bei Bedarf unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter auf Ihre Rechnung.
  • Reparatur- und Wartungsarbeiten vergeben und überwachen, geeignete Fachfirmen auswählen. Bis zu einer Wertgrenze, die Sie festlegen, handeln wir selbstständig; darüber stimmen wir mit Ihnen ab.
  • Größere Maßnahmen an Ihrer Einheit planen und überwachen.
  • Regelmäßige Inspektionen vor Ort.
04 Behörden und Dritte 1 Leistung
  • Behördenverkehr, soweit er die laufende Verwaltung Ihres Sondereigentums betrifft.
03 — In der Gemeinschaft

Ihre Ansprüche —
angemeldet und begründet.

Als einzelner Eigentümer haben Sie innerhalb der Gemeinschaft verschiedene Ansprüche. Im laufenden Betrieb geraten sie leicht aus dem Blick. Wir melden sie für Sie an — fristgerecht, nachvollziehbar und mit einer Begründung, die die Entscheidung vorbereitet.

Anspruch auf Gestattung

Privilegierte Maßnahmen.

Für fünf gesetzlich benannte Zwecke kann jeder Wohnungseigentümer eine angemessene bauliche Veränderung verlangen. Die Gemeinschaft beschließt über die Durchführung; sie kann insbesondere Art, Ausführung und angemessene Bedingungen der Maßnahme festlegen.

  • — Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
  • — Lademöglichkeiten für elektrisch betriebene Fahrzeuge
  • — Maßnahmen zum Einbruchsschutz
  • — Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität
  • — Stromerzeugung durch Steckersolargeräte

§ 20 Abs. 2 WEG. Der Anspruch besteht nur für angemessene Maßnahmen; die Gemeinschaft entscheidet im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung über die Durchführung. Steckersolargeräte gehören seit dem 17. Oktober 2024 ausdrücklich dazu. Klimaanlagen fallen nicht unter diesen Katalog.

Zustand des Gebäudes

Erhaltung verlangen.

Jeder Wohnungseigentümer hat Anspruch auf eine Verwaltung, die ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Dazu gehört die ordnungsgemäße Erhaltung des Gemeinschaftseigentums.

Ist etwa das Dach über Ihrer Wohnung undicht, bereiten wir die notwendige Maßnahme vor, melden den Vorgang bei der WEG-Verwaltung an und verfolgen ihn im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten weiter. Ob und in welcher Form die Gemeinschaft eine konkrete Maßnahme beschließt, richtet sich nach dem Einzelfall.

Fristen

Beschlüsse prüfen.

Beschlüsse können angefochten werden. Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb von zwei Monaten begründet werden. § 45 Satz 1 WEG

Wir prüfen Protokolle und Beschlussinhalte zeitnah und weisen Sie auf erkennbare Punkte hin. Wenn eine gerichtliche Prüfung sinnvoll erscheint, stimmen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen ab und ziehen bei Bedarf anwaltliche Expertise hinzu.

Ihre Zahlen

Hausgeldabrechnung prüfen.

Wir gleichen Ihre Einzelabrechnung mit dem maßgeblichen Verteilerschlüssel und den für Ihre Einheit relevanten Daten ab. Auffälligkeiten oder Abweichungen zu Ihren Lasten sprechen wir frühzeitig an.

04 — Der kleine Baustein

Nur die Abrechnung —
ohne alles andere.

Nicht jeder will die ganze Verwaltung abgeben. Viele Eigentümer kommen mit ihrem Mieter gut zurecht und brauchen einen einzigen Baustein: die jährliche Betriebskostenabrechnung. Diese Leistung bieten wir einzeln an — Sie erhalten die fertigen Briefe, erstellt und unterschrieben von uns.

Wer sie lieber selbst erstellt, findet im Abrechnungsportal denselben Rechenweg als Selbstbedienung, gegen eine geringere Gebühr.

Nur für Einheiten in unseren Gemeinschaften

Anders als die Sondereigentumsverwaltung setzt dieser Baustein voraus, dass wir Ihre Eigentümergemeinschaft verwalten. Grundlage der Mieterabrechnung ist nämlich die Hausgeldabrechnung — und die erstellen wir für Ihr Objekt ohnehin. Bei fremdverwalteten Gemeinschaften bieten wir die Mieterabrechnung nicht an.

Warum ausgerechnet die

Die Abrechnung ist der Fehlerpunkt

Sie kommt einmal im Jahr, ist fristgebunden, muss aus der Hausgeldabrechnung der Gemeinschaft abgeleitet werden und darf nur umlagefähige Kosten enthalten. Ist sie zu spät, ist eine Nachforderung regelmäßig ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB) — den Schaden tragen dann Sie, nicht Ihr Mieter.

Was wir machen

Aus der Hausgeldabrechnung wird eine Mieterabrechnung

Sie nennen uns die Eckdaten des Mietverhältnisses — Mieter, Zeitraum, Vorauszahlungen. Wir trennen umlagefähig von nicht umlagefähig, rechnen die Vorauszahlungen gegen und liefern die fertige, versandfertige Abrechnung.

Bald verfügbar: selbst erstellen

Wir bauen diesen Schritt gerade als eigene Anwendung, in der Sie Ihre Mieterabrechnung selbst erzeugen — auf Grundlage Ihrer Hausgeldabrechnung, ergänzt um die Angaben zum Mietverhältnis. Bis dahin erledigen wir sie wie gewohnt für Sie.

Unsere digitalen Werkzeuge

05 — Fragen & Antworten

Häufige Fragen zur
Sondereigentumsverwaltung.

01 Wir haben doch schon eine Hausverwaltung — wozu noch eine?
Die WEG-Verwaltung arbeitet für die Gemeinschaft und betreut das gemeinschaftliche Eigentum. Sie schließt keine Mietverträge, rechnet nicht mit Ihren Mietern ab, verwaltet keine Kaution und ist für Vorgänge innerhalb Ihrer Wohnung nicht zuständig. Diese Aufgaben liegen bei Ihnen als Eigentümer — oder bei Ihrer Sondereigentumsverwaltung.
02 Müssen Sie dafür auch die WEG verwalten?
Nein. Wir übernehmen die Sondereigentumsverwaltung unabhängig davon, wer die Gemeinschaft verwaltet — auch wenn das ein anderes Unternehmen ist. Ihre Gemeinschaft muss dem nicht zustimmen; es ist Ihre Entscheidung als Eigentümer.
03 Lohnt sich das schon bei einer einzigen Wohnung?
Häufig ja — vor allem, wenn Sie nicht vor Ort wohnen oder beruflich eingespannt sind. Wenn Ihnen die volle Verwaltung zu viel ist und wir Ihre Gemeinschaft verwalten, ist die Mieterabrechnung als einzelner Baustein oft der sinnvollere Einstieg.
04 Wer zahlt Reparaturen — ich oder die Gemeinschaft?
Das richtet sich danach, ob das defekte Bauteil zum Sonder- oder zum Gemeinschaftseigentum gehört — und was Ihre Teilungserklärung zur Kostentragung sagt. Sie kann vorsehen, dass einzelne Eigentümer auch Erhaltungskosten für Gemeinschaftseigentum tragen. Ein Beispiel: Fenster gehören einschließlich Rahmen und Verglasung grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum — die Kostentragung kann davon abweichen. Wir prüfen das bei Übernahme anhand Ihrer Teilungserklärung.
05 Vertreten Sie mich auch in der Eigentümerversammlung?
Auf Wunsch und mit entsprechender Vollmacht — die Versammlungsvertretung ist eine Sonderleistung und nicht Teil der Grundvergütung. Wichtig ist außerdem der Blick in Ihre Gemeinschaftsordnung: Manche schränken ein, wer als Vertreter zugelassen ist. Das klären wir vorab.
06 Was kostet die Sondereigentumsverwaltung?
Die Vergütung richtet sich nach Umfang und Zuschnitt — volle Verwaltung oder einzelne Bausteine. Sie erhalten ein konkretes Angebot mit Leistungsverzeichnis.
Ihr nächster Schritt

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Nennen Sie uns Objekt, Einheit und ob Sie die volle Verwaltung oder nur die Abrechnung möchten.

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